Seit dem 01.07.2012 ist die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung entfallen. Bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten ist eine vertiefte HU mit einem erhöhten HU-Entgelt fällig. Lassen Sie sich deshalb einfach rechtzeitig von der GTÜ an Ihren nächsten Termin erinnern.